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Dein Weg zu Uns


Eine Person greift auf das Bewerbungsportal von Bethel zu
Für Deine Bewerbung in den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel benötigst Du
  • ein Anschreiben, indem Du uns einmal erzählst, welche Ausbildung Du beginnen möchtest und warum es gerade diese Ausbildung sein soll.
  • einen vollständigen, tabellarischen Lebenslauf, der neben Deinen persönlichen Daten auch absolvierte Praktika, sowie evtl. Berufserfahrung und Deine Hobbies enthält.
  • Deine zwei letzten Zeugniskopien, evtl. Praktika Bescheinigungen, Zertifikate, oder Ähnliches.
Hast Du das alles zusammen kannst Du Dich in unserem Bewerbungsportal auf Deine Wunschausbildung bewerben.
 
Ist Deine Bewerbung bei uns eingegangen, wird diese erst einmal gesichtet und aus allen eingegangenen Bewerbung wird eine erste Vorauswahl getroffen. Die Bewerber, die in diese Vorauswahl kommen, werden dann zu einem Assesment-Center eingeladen. Mit dem Assesment-Center können wir uns bereits einen ersten Eindruck von Dir persönlich machen. Während des Assesment-Centers, wirst Du verschiedene Aufgaben in der Gruppe oder auch alleine lösen. Zu diesen Aufgaben gehört unteranderem auch ein Einstellungstest.

Hast Du uns im Assesment-Center von Dir überzeugt, wirst Du dann zu einem ersten Vorstellungsgespräch eingeladen, in dem wir uns noch besser kennenlernen.

Läuft auch hier alles super, kannst Du Dich auf ein zweites Gespräch freuen, in dem wir eine kleine Arbeitsprobe mit dir durchführen wollen. Du wirst dann kleine Aufgaben, die Du so oder so ähnlich in Deiner späteren Ausbildung wiederfinden kannst, bearbeiten.

Warst Du auch dabei überzeugend hast Du es geschafft und Deine letzte Hürde ist das Unterschreiben Deines Ausbildungsvertrags.
 
Bewirb Dich hier!Pfeil nach rechts leitet zum Bewerbungsformular
v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Stiftung Bethel
Kaufmännische Ausbildung
Königsweg 1
33617 Bielefeld
 
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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