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Ausbildung


im Vordergrund liegen Bücher für einzelne Ausbildungen und im Hintergrund sitzt ein Azubi
Du bist an etwas Kaufmännischem interessiert, weißt aber noch nicht so wirklich was? Dann schaue doch hier einmal rein.

Unsere Kaufleute im Gesundheitswesen bilden die Schnittstelle zwischen Verwaltung, Ärzten und Patienten, sie verfügen somit nicht nur über kaufmännische Kenntnisse, sondern müssen auch medizinische Fachsprache kennen und anwenden. Eine Vermischung von kaufmännischen und medizinischem klingt interessant, dann schaue doch unten einmal auf die Ausbildung.

Doch lieber ganz klassisch nur Büro und Papierkram, dann schaue Dir das Büromanagement doch einmal an. Wenn Du gerne Kundenkontakt haben möchtest, nicht nur im Bürostuhl sitzen willst und ein Interesse an Immobilien hast, dann sind die Immobilienkaufleute für Dich interessant.

Auch Computer-Interessierte kommen in Bethel auf ihre Kosten, den unsere Kaufleute für IT-Systemmanagement sorgen, jeden Tag dafür, dass alles reibungslos funktioniert.

In Bethel ist wirklich für jeden etwas dabei, klick‘ Dich doch einfach einmal durch.
 

Diese Ausbildungen starten jedes Jahr

Zwei Azubis sitzen an einem Tisch und unterhalten sich, eine von den beiden hat ein Buch in der Hand

Kaufleute im Gesundheitswesen

Zur Ausbildung
ein Azubi führt ein Telefongespräch am Schreibtisch

Kaufleute für Büromanagement

Zur Ausbildung

Diese Ausbildungen starten alle 2 Jahre

Ein Azubi sitzt am Schreibtisch und schaut auf eine Excel Liste

Immobilienkaufleute

Zur Ausbildung
Ein Azubi arbeitet an einen Hub für den Rechner

Kaufleute für IT-Systemmanagement

Zur Ausbildung
v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Stiftung Bethel
Kaufmännische Ausbildung
Königsweg 1
33617 Bielefeld
 
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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