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Praktikum


Ein Azubi erklärt einer Praktikantin etwas mit einem Buch in der Hand
Du weißt noch nicht so ganz, was Du einmal beruflich machen möchtest? Es soll aber definitiv irgendwas im Büro sein? Hier in Bethel kannst Du Dich gerne einmal im Büro ausprobieren und in die verschiedensten Bereiche der Stiftungen reinschnuppern.

Im Büro arbeiten heißt nicht gleich einfach nur im Bürostuhl sitzen und irgendwelche Listen schreiben. Im Büro gibt es ganz viele unterschiedliche Arbeitsbereiche, auch Abteilungen genannt. Dort können Deine Aufgaben das Schreiben von Listen bedeuten, aber auch um einiges spannender sein. Die Leute, die hier in Bethel in der Verwaltung arbeiten, sind dafür zuständig, dass alles nach Plan läuft und funktioniert, an den richtigen Stellen immer genügend Personal zur Verfügung steht, dass immer ausreichend Arbeitsmaterial vorhanden ist oder dass das Unternehmen seine Finanzen im Blick hat. Klingt schon spannender als nur Listen, oder?

Die Verwaltung ist einer der vielseitigsten Arbeitsbereiche in einem Unternehmen, da von der „einfachen Büroarbeit“, die auch sehr wichtig ist, bis zum Projektmanagement alles dabei sein kann. In Bethel sorgt sie nicht nur dafür, dass alles reibungslos läuft, sondern auch dafür, dass unsere Klienten, sei es in den Einrichtungen oder in den Krankenhäusern, während ihres Aufenthalts die bestmögliche Versorgung erhalten können, durch die Beschaffung von Pflegematerialien sowie Personalplanung.

Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich gerne bei uns für ein Praktikum in der Verwaltung. Solltest Du noch Fragen haben, schreib doch einfach eine E-Mail oder ruf uns an.
 

Kontakt

Solltest Du fragen zu einem Praktikum haben dann wende Dich gerne hier hin.
v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Stiftung Bethel
Kaufmännische Ausbildung
Königsweg 1
33617 Bielefeld
 
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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